Kultur und Behinderung
Barrierefreie Kunst
Kultur ist Gemeingut und gehört allen. Das Gesetz vom 11. Februar 2005 über Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Teilhabe und bürgerliches Engagement von Menschen mit Behinderungen schreibt Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen vor. In den letzten Jahren haben daher immer mehr Sehenswürdigkeiten, Museen, Stiftungen und Ausstellungsräume für moderne und zeitgenössische Kunst ihre Rundgänge für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht. Dank dieser Initiativen zur Überwindung der Barrieren in kulturellen Einrichtungen konnten entsprechende Museumsinhalte und Aktivitäten angeboten oder – falls Bereiche nicht zugänglich sind – Alternativen bereitgestellt werden. In der Region Provence-Alpes-Côte d’Azur verfolgen inzwischen zahlreiche kulturelle Einrichtungen gezielt eine inklusive Politik. Hier wären insbesondere das Fernand-Léger-Museum in Biot, das Departementmuseum in Gap, die Luma-Stiftung in Arles oder das Bonnard-Museum in Le Cannet zu erwähnen. Und unter den Kunstzentren: Polaris in Istres, das Internationale Zentrum für Gegenwartskunst in Carros, das Zentrum für Gegenwartskunst in Châteauvert und der Raum für Konkrete Kunst in Mouans-Sartoux.